Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, zur vorübergehenden Beherbergung, sowie alle für den Besteller/Kunde erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH. Sie gelten nicht, soweit die Vermittlung durch einen Dritten erfolgt und dieser eigene AGB verwendet und diese kraft Vermittlungsvertrages einbezogen wurden.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen in Textformen Zustimmung des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit dieser nicht Verbraucher ist.
    3. Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde und diese vom Verwender der AGB in Textform dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, vorgelegt wurden.
  2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Bestellers/Kunden durch die FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, zustande. Dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, und der Besteller/Kunde. Hat ein Dritter für den Besteller/Kunden bestellt, haftet er dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, gegenüber zusammen mit dem Besteller/Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, eine entsprechende Bestellung des Dritten vorliegt.
    3. Alle Ansprüche gegen das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, deren Vertragspartner und deren jeweiligen Angestellten beruhen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

    1. Das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, ist verpflichtet, die vom Besteller/Kunde gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Besteller/Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, zu zahlen. Dies gilt auch für vom Besteller/Kunde veranlasste Leistungen und Auslagen des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, an Dritte (z. B. Blumen).
    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöhen.
    4. Die Preise können vom FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, ferner geändert werden, wenn der Besteller/Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der weiteren Leistung des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, oder der Aufenthaltsdauer des Bestellers/Kunden wünscht und das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, dieser Vertragsänderung in Textform zustimmt.
    5. Rechnungen des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Besteller/Kunden zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
    7. Der Besteller/Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, aufrechnen oder mindern.
    8. Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste ist das Mitbringen von Haustieren ausschließlich auf vorherige Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
  4. Rücktritt des Besteller/Kunde (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen de FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH,

    1. Ein Rücktritt des Bestellers/Kunden von dem mit der FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung in Textform desFLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH,. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bestellers/Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder dem Besteller/Kunde ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
    2. Sofern zwischen dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, und dem Besteller/Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Besteller/Kunde bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers/Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber der FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Bestellers/Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
    3. Bei vom Besteller/Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
    4. Dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Besteller/Kunde steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Rücktritt des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH,

    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Bestellers/Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Besteller/Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleis- tet, so ist das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist die FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      1. höhere Gewalt oder andere vom FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Bestellers/Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
      3. das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, zuzurechnen ist;
      4. ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
    4. Bei berechtigtem Rücktritt des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, entsteht kein Anspruch des Bestellers/Kunden auf Schadensersatz.
  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Besteller/Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung für jeden weiteren Tag der verspäteten Rückgabe bei einer Nichtrückgabe bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Besteller/Kunden in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Besteller/Kunde werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
    4. Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Bei Zuwiderhandlung – auch Rauchen auf der Terrasse oder dem Balkon bei offener Tür und Rauchgeruch im Zimmer, erhebt das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, eine Grundreinigungspauschale von 150 €.
  7. Haftung des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH,

    1. Das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Bestellers/Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, beruhen. Einer Pflichtverletzung des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, auftreten, wird das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Bestellers/Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, dem Besteller/Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5.000 im Safe des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, oder bis zu einem Höchstwert von € 500 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
    3. Soweit dem Besteller/Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
    4. Weckaufträge werden vom FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  8. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller/Kunde sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, Lehmkuhlen – OT Dammdorf.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH, Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des FLAIR HOTEL NEETH, KAY NEETH.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  9. Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
  1. Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ – weiterführende Informationen stehen Ihnen unter diesem Link zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@neeth.de zur Verfügung.

Unsere Partner
Flair Hotels
Kontakt

FLAIR HOTEL NEETH
Preetzer Straße 1-3
24211 Lehmkuhlen OT Dammdorf

Telefon: +49 (0) 4342 / 82374
E-Mail: info@neeth.de